Nutzungs­ver­lust / Loss-of-Hire

Deckungs­schutz für Ihren Ertrag

Schiffs­eigner und Char­terer sind einem komplexen Handels­um­feld mit regel­mä­ßigen Höhen und Tiefen ausge­setzt. Fallen erwar­tete Einnahmen aus Charter- oder Fracht­ver­trägen aus, kann dies verhee­rende Folgen für die am Schiff betei­ligten Parteien und deren Finanz­geber haben. Im Scha­dens­fall und der damit verbun­denen Repa­ra­tur­zeit fallen fort­lau­fende Kosten und regel­mä­ßige Leis­tungen an die Bank weiterhin an, obwohl mit dem Schiff keine Einnahmen erwirt­schaftet werden können.

Unsere Versi­che­rungs­kon­zepte für See- und Binnen­schiffe ermög­li­chen es Eignern, Eigen­tü­mern und Char­te­rern, die finan­zi­ellen Auswir­kungen eines Scha­dens am Schiff kalku­lierbar zu halten und ihren Cash­flow zu schützen. Dabei basiert der Deckungs­schutz stets auf einer Anzahl von verein­barten Tagen (oder einem Teil von Tagen), an denen das Schiff aufgrund eines unter der Kasko­ver­si­che­rung erstat­tungs­fä­higen Scha­dens ausfällt. Die Höhe der tägli­chen Entschä­di­gungs­summe lässt sich anhand der Einnah­me­si­tua­tion frei gestalten und auch inner­halb der Lauf­zeit anpassen.

Der Umgang mit inter­na­tio­nalen Vertrags­formen für Seeschiffe aus dem skan­di­na­vi­schen, engli­schen und deut­schen Markt stellt für uns keine Heraus­for­de­rung dar. Für die Binnen­schiff­fahrt stellen wir eigene Versi­che­rungs­be­din­gungen zur Verfü­gung, sind aber auch hier mit allen markt­üb­li­chen Ausprä­gungen bestens vertraut.

 

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da