Schiffs­haf­tungs­ver­si­che­rung

Gewappnet gegen Haftungs­an­sprüche Dritter

Geht es darum, sich beim Betrieb eines See- oder Binnen­schiffs vor den Haftungs­an­sprü­chen Dritter zu schützen, so kommt die Schiff­haf­tungs­ver­si­che­rung bzw. Protec­tion-and-Indem­nity-Versi­che­rung zum Einsatz. Sie greift bei Schäden, die man als Versi­che­rungs­nehmer anderen zuge­fügt hat oder haben soll – dazu gehören Ladungs­schäden, Perso­nen­schäden von Besat­zung und anderen Personen an Bord, Ölver­schmut­zungs­schäden, Wrack­be­sei­ti­gung, Exze­den­ten­haf­tung bei Kolli­si­ons­schäden oder blinde Passagiere.

Die Höhe der benö­tigten Deckungs­summen reicht bis zu 1 Mrd. USD. Selbst wenn ein solches Scha­den­sze­nario nur schwer vorstellbar ist, müssen sich die versi­cherten Deckungs­summen an den inter­na­tio­nalen Haftungs­über­ein­kommen und auch Anfor­de­rungen der Char­terer und Auftrag­geber orien­tieren. Abhängig von Schiffstyp und Einsatzart des Schiffes ergeben sich unter­schied­liche Anfor­de­rungen an den Versi­che­rungs­schutz. Neben den übli­chen Deckungs­um­fängen bieten wir auch Sonder­lö­sungen an, beispiels­weise für Specia­lists Opera­tions bei Offshore- Projekten, Passa­gier­haf­tung für Fahr­gast­schiffe oder andere vertrag­lich über­nom­mene Haftungen.

Mit unseren eigenen Haftungs­pro­dukten und unserem Netz­werk an spezia­li­sierten Part­ner­ver­si­che­rern konzi­pieren wir für zahl­reiche kunden­spe­zi­fi­sche Anfor­de­rungen maßge­schnei­derte Versi­che­rungs­lö­sungen – eine inten­sive Analyse der Rolle des Versi­che­rungs­neh­mers und seiner tatsäch­li­chen Haftungs­ri­siken geht dem vorweg. Ebenso muss ermit­telt werden, welche Haftungs­ele­mente bereits über bestehende Versi­che­rungen abge­deckt sind.

 

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